Prüfungsbegleitung

Prüfungsbegleitung – gerade in Fällen, bei denen ein Steuerpflichtiger einer sogenannten „Bargeldbranche“ betroffen ist – kann nicht immer nach „Schema F“ ablaufen. Oftmals ist spezielles Expertenwissen zur Auffassung der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur gefragt.

 

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