Selbstanzeige

Butch - Fotolia.com

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  • „Ist eine Selbstanzeige sinnvoll?“
  • „Wann ist eine Selbstanzeige ‚erfolgreich‘, also strafbefreiend?“

Das sind Fragen, mit denen man sich im Vorfeld einer Selbstanzeige sorgfältig beschäftigen sollte. Nur so kann ein böses Erwachen, wie Herr Hoeneß es frisch erleben musste, vermieden werden.

Antworten auf diese beiden und viele weitere wichtige Fragen gebe ich gerne – nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf: Telefonisch, per nebenstehendem Kontaktformular, per E-Mail (a.seidel@stbseidel.de) oder persönlich. Eine vertrauliche Erstberatung ist in jedem Fall sinnvoll!

Problem

Neue Abkommen über Informationsaustausch

Das Thema „Selbstanzeige“ ist so aktuell, wie nie zuvor und in aller Munde. Die dahinterstehende Problematik ist aber nicht nur aktuell, sie ist auch akut! Denn durch die zunehmende Anzahl von Abkommen über Informations- und Auskunftsaustausch (mit Griechenland, Island, Kolumbien, Liechtenstein, Luxemburg und Malta) wird die Entdeckungsgefahr für bislang nicht deklarierte Vermögenswerte im Ausland größer und größer.

Immer neue Daten-CD's

Gefahr entdeckt zu werden droht aber nicht nur von „offizieller“ Seite. Auch der Ankauf von „inoffiziellen“ (oder gar illegalen?) Datenträgern mit Informationen zu Bankkunden durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden ist längst noch nicht abgeschlossen, wie die zuletzt bekannt gewordenen Fälle der Schweizer Dependance der israelischen Leumi Bank und der Zürcher Tochter der Frankfurter BHF-Bank zeigen.

Lösung

Vertrauliche Erstberatung...

Vor diesem Hintergrund gilt es, besonnen und strategisch klug einen sicheren Weg zurück in die Steuerehrlichkeit zu suchen, bevor es zu spät ist. Bei dieser außerordentlich sensiblen, umfangreichen und mitunter sehr komplizierten Suche stehe ich Ihnen gerne als Ihr persönlicher, zuverlässiger Berater zur Seite. Kontaktieren Sie mich (siehe unten bei „Kontakt“) für eine vertrauliche Erstberatung – gerne auch telefonisch (siehe dazu auch unten, „Wussten Sie…“), bei Ihnen zu Hause oder an einem beliebigen anderen von Ihnen gewählten Ort.

... und kompetente Abwicklung

Die von mir erworbenen Kompetenzen reichen sowohl in die „Breite“ (ich wickle nicht nur das Besteuerungsverfahren, sondern auch das Steuerstrafverfahren für Sie ab) als auch in die „Tiefe“ (die komplizierte Ermittlung der steuerlichen Ertragsdaten intransparenter Fonds und von Finanzinnovationen ist mir ebenfalls geläufig). In meiner Person steht Ihnen also ein Berater zur Seite, der Ihnen alle im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige stehenden notwendigen Leistungen aus einer Hand bietet.

 

 

PhotographyByMK - Fotolia.com

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Wussten Sie, …

… dass die Kosten für das (zwangsläufig im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige entstehende) Steuerstrafverfahren steuerlich nicht zu berücksichtigen sind? Die Kosten für das Besteuerungsverfahren (Ermittlung der Einkünfte, Erstellung und Abgabe der Selbstanzeige) sind hingegen im Rahmen der steuerlichen Vorschriften abziehbar.

… dass es eine Möglichkeit gibt, Ihre Bankdaten anonym und vertraulich aus dem Ausland ins Inland zu schaffen?

… dass (trotz NSA-Thematik) für deutsche Strafverfolgungsbehörden bei Steuerhinterziehung (rechtlich) keine Telekommunikationsüberwachung möglich ist? Ein Anruf bei mir als Ihrem steuerlichen Berater bleibt also in jedem Fall absolut vertraulich!

…wie die Bank(en) Ihr Vermögen investiert hat/haben? In den seltensten Fällen haben die Banken, wie häufig angenommen, in „einfache“ Anlageprodukte wie Tages-/Festgeldkonten oder Anleihen investiert.

… dass die Bank(en) oftmals diverse Unterkonten und Depots ohne Ihr Wissen für Sie geführt haben? Vielfach handelt es sich bei den darin getätigten Investments um sogenannte „schwarze“ oder intransparente Fonds oder Finanzinnovationen, bei denen die Ermittlung der steuerlichen Ertragswerte außerordentlich kompliziert sein kann.

… dass sich die Finanzminister von Bund und Ländern Ende März 2014 auf Eckpunkte zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige verständigt haben (Quelle: Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg v. 27.03.2014)? Unter anderem soll der Strafzuschlag, der bei hinterzogenen Steuern in Höhe von 50.000 € und mehr zu leisten ist, verdoppelt werden.

Vertrauen Sie auf mich als seriösen, besonnenen und kompetenten Partner in Ihren steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.

 

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie mich an unter 0 23 24 / 68 33 95 oder schreiben Sie mir eine Mail an a.seidel@stbseidel.de!